Verbot der Elektroheizungen nun endlich vom Tisch

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Die neue OIB Richtlinie hat nun endlich die Diskriminierung von Strom als Primärenergiefaktor aufgehoben.

Die neue OIB Richtlinie6 03/2015 »Energieeinsparung und Wärmeschutz«, welche hauptsächlich den Energieausweis von Gebäuden regelt, hat nun nach langem Kampf in den verschiedenen Institutionen und politischen Ebenen die Diskriminierung von Strom als Primärenergiefaktor aufgehoben.

Der entscheidende Passus aus der OIB RL6 2011: 12.6 Elektrische Widerstandsheizungen: »Beim Neubau von Gebäuden dürfen elektrische Widerstandsheizungen nicht als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden.« ist ersatzlos gestrichen, und durch ein allgemeines Berechnungsmodell, welches keine Energieform ausschließt, ersetzt worden.

Ein jahrelanger Marathon mit Besuchen in allen Bundesländern (Bauordnungen sind ja Landesmaterie), unzählige Einsprüche gegen Änderungsvorlagen und absolute Hartnäckigkeit in der Erklärung anderer Sichtweisen zum Aufbrechen alter Denkmuster, machte es möglich, dass die Generalsversammlung des OIB am 26. 03. 2015 diese neuen Richtlinien in Kraft treten ließ.

Unsere Speerspitze und treibende Kraft, Bundesinnungsmeister Joe Witke und unser Premiumpartner easyTherm, welcher uns immer mit Analysen, Berechnungen und persönlichem Einsatz zur Seite gestanden ist, können sich dabei den größten Teil des Erfolgs auf ihre Fahnen heften.

Ein Meilenstein für unsere gesamte Branche
Mit dieser Richtlinie ist es nun möglich, den Wohn- und Hausbau völlig neu zu definieren. Das energieautonome Haus, mit all seinen positiven Ausprägungen, wird dadurch erst ermöglicht. Die Elektrotechnik kann nun die gesamte Haustechnik mit ihren Produkten und Dienstleistungen abdecken und hilft den Bauträgern, dabei auch noch bares Geld zu sparen!!!

Der Elektrotechniker kann nun als kompletter Systemanbieter

  • Strom ökologisch erzeugen
  • Strom intelligent verteilen und steuern
  • Strom energieeffizient verbrauchen und
  • Strom ökonomisch speichern.

Zu den detaillierten Auswirkungen für unsere Branche wird es noch nachfolgend den Artikel »Das energieautonome Haus« geben.

Neu ist dabei die erstmalige Berücksichtigung von erneuerbarer Energie für abdeckbare Strombedarfsanteile, welche dann mit unterschiedlichen Konversionsfaktoren zur Ermittlung des Primärenergiebedarfes (PEB), zur Berechnung herangezogen werden können.

mehr inklusive den Tabellen für der neuen OIB RL 6 unter:

Verfasser: Ing. Mag. Gottfried Rotter, Geschäftsführer der e-Marke Austria