Allgemeine Geschäftsbedingungen der easyTherm GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferung von Waren und/oder Erbringung von Dienstleistungen von easyTherm GmbH („easyTherm“) an, bzw. gegenüber ihren Käufern („Vertragspartner“) (gemeinsam „Vertragsparteien“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
1.2 Vertragspartner von easyTherm sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Soweit für Verbraucher bzw. Unternehmer unterschiedliche Regelungen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4 Von den AGB anderslautende und/oder abweichende Regelungen der Vertragspartner, insbesondere in deren Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit und insofern diese von easyTherm ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. easyTherm ist nicht verpflichtet, den anderslautenden und/oder abweichenden Regelungen bzw. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung für den Geschäftsabschluss vorgesehen ist.

2. Anbote/Auftragsbestätigung

2.1 Unsere Anbote sind freibleibend, Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, Kostenaufstellungen, etc. sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.2 Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung von easyTherm, bzw. in Ermangelung einer solchen durch den tatsächlichen Liefer- bzw. Leistungsumfang bestimmt.

3. Behördliche Genehmigungen

Sind behördliche Genehmigungen für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich, hat der Vertragspartner diese zeitgerecht beizuschaffen, widrigenfalls easyTherm ungeachtet anderer Ansprüche berechtigt ist, vom Vertrag zurücktreten.

4. Pläne und Unterlagen/Anlagensoftware/Installationsregeln

4.1 Sämtliche Kataloge, Prospekte, Abbildungen sowie Steuerungs- und Regelprogramme, etc. von easyTherm sind und bleiben dessen geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Vorführung und sonstige Überlassung an Dritte, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von easyTherm.
4.2 easyTherm behält sich die aufgrund technischer und/oder gesetzlicher und/oder sonstiger Änderung und/oder Umstellung und/oder Weiterentwicklung und/oder ähnliches notwendig erscheinenden Änderungen der Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Pläne und/oder Unterlagen vor. Jede derartige Änderung hat eine Anpassung des Preises und/oder der Lieferfrist zur Folge.
4.3 Beim Betrieb von Waren sind die Installations-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise von easyTherm zu beachten. Der Vertragspartner wird diese Verpflichtung gegebenenfalls an seine Kunden überbinden.
4.4 Eine formelle Abnahme von Waren bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

5. Zustandekommen des Vertrages

5.1 Gegenstand/Gegenstände des Vertrages ist/sind der Verkauf von Waren und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
5.2 Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir unseren Vertragspartnern ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.
5.3 Ist eine Bestellung über ein von easyTherm bereit gestelltes Online-Warenkorbsystem möglich, so kommt der Vertrag wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der "Warenkorb" aufgerufen und dort jederzeit Änderungen vorgenommen werden. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Soweit als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofort o.Ä.) nutzen, wird man entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder man wird zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, wird dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe der für den Vertragsabschluss notwendigen Daten vorgenommen. Abschließend wird man zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet. Vor Absenden der Bestellung hat man die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "kostenpflichtig bestellen" erfolgt eine rechtsverbindliche Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.
5.4 Wird kein Online-Warenkorbsystem von easyTherm bereitgestellt, kommen Vertragsabschlüsse erst nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von easyTherm beim Vertragspartner oder durch Auslieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen zu Stande.
5.5 Mit Ausnahme der Bestellung über ein von easyTherm bereitgestelltes Online-Warenkorbsystem, werden Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses durch die schriftliche Auftragsbestätigung von easyTherm, bzw. in Ermangelung einer solchen durch den tatsächlichen Liefer- bzw. Leistungsumfang bestimmt.
5.5 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

6. Liefer- und Leistungsfrist

6.1 Von easyTherm angegebene Fristen sind unverbindlich. Der Lauf von Fristen beginnt keinesfalls vor Einigung über sämtliche Auftragsdetails.
6.2 easyTherm ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.
6.3 easyTherm ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen solange zurückzuhalten, z.B. auch die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen, bis der Vertragspartner alle seine Verpflichtungen und Obliegenheiten erfüllt hat.
6.4 easyTherm ist jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen fristlos zu beenden, wenn der Vertragspartner gegen eine seiner Verpflichtungen/Obliegenheiten verstößt.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr

7.1 Nutzen und Gefahr gehen auf den Vertragspartner über sobald easyTherm dem Vertragspartner die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat, auch wenn die Lieferung einschließlich Montage erfolgt.
7.2 Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die easyTherm nicht zu vertreten hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners gelagert.
7.3 Der Vertragspartner hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko den Transport zu organisieren.
7.4 easyTherm ist nicht verpflichtet eine Transport-Versicherung abzuschließen. Eine Versicherung von Waren erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.
7.5 Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass von easyTherm beauftragte Dritte, z.B. Vertriebspartner von easyTherm die Ware für den Vertragspartner in Empfang nehmen.
7.6 Ist der Vertragspartner Verbraucher, geht bei allfälliger Übersendung der Ware das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Waren erst dann auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher abgeliefert wurde. Wenn allerdings der Verbraucher einen Beförderer beauftragt hat und es sich dabei nicht um einen Vorschlag von easyTherm handelt, geht das Risiko mit der Übergabe an den Beförderer auf den Verbraucher über.

8. Höhere Gewalt

Ist easyTherm auf Grund höherer Gewalt nicht in der Lage, zu liefern und/oder zu leisten, wird easyTherm den Vertragspartner darüber umgehend und ohne schuldhaften Verzug informieren. easyTherm ist im Fall höherer Gewalt berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Auf jeden Fall verlängern sich allfällige Liefer- und Leistungsfristen von easyTherm um den Zeitraum der Dauer der höheren Gewalt.

9. Preise/Kosten

9.1 Sämtliche Preise von easyTherm – sofern nicht explizit anders ausgewiesen - verstehen sich netto ab Werk (exkl. gesetzlicher Abgaben und Steuern), inklusive Verpackungskosten, jedoch ohne Transportkosten und/oder Versicherung.
9.2 Für die Erbringung von Dienstleistungen, wie z.B. Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen gelten die Regiestundensätze von easyTherm.
9.3 Ist der Vertragspartner kein Verbraucher so ist er in folgenden Fällen verpflichtet - ungeachtet weiterer in den AGB genannten Kostentragungsregeln - sämtliche easyTherm anfallenden Kosten zu tragen:
a) Inbetriebnahme von Waren;
b) Änderungen des Liefer- und/oder Leistungsumfanges aus welchem Grund auch immer, z.B. aus technischen Gründen, usw. auch ohne Verständigung des Vertragspartners;
c) Vertragsaufhebungen/-stornos/-annullierungen;
d) Aufschub der Leistung und/oder Lieferung aus Gründen, welche der Vertragspartner zu vertreten hat, z.B. bei Nichterfüllung der Pflichten und/oder Obliegenheiten des Vertragspartners oder auf Wunsch desselben;
e) Gerechtfertigte Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, bzw. Durchsetzung des Eigentumsrechtes durch easyTherm.

10. Zahlung

10.1 Sämtliche Forderungen von easyTherm sind spätestens nach Rechnungserhalt ohne Abzug eines Skontos oder sonstiger Abzüge zur Zahlung fällig. easyTherm ist berechtigt, Lieferungen von Waren, bzw. die Erbringung von Dienstleistungen nur gegen Vorauskassa vorzunehmen und/oder zu erbringen. Lieferungen per Nachnahme sind nur bis zu einem Zahlungsbetrag von EUR 2.000,-- möglich.
10.2 easyTherm ist berechtigt, vom Vertragspartner geleistete Zahlungen auf allfällige Eintreibungskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf andere Forderungen angerechnet werden.
10.3 Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners ist easyTherm berechtigt, den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen und/oder Verzugszinsen von 12 % p. a. zu verrechnen.
10.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware und/oder Dienstleistung anzunehmen. Dies gilt nicht für Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die Vertragsbeziehung zu Unternehmern:
10.5 Bei Ratenzahlungsvereinbarungen führt der Verzug mit einer Rate automatisch zum Terminverlust.
10.6 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden gewährte Sondernachlässe, Rabatte und Boni hinfällig und rückverrechnet.

11. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung behält easyTherm das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Waren. easyTherm ist berechtigt, an diesen sein Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Diese Kennzeichnung darf vom Vertragspartner nicht entfernt werden.
11.2 Jede Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verpfändung, Sicherungsübereignung oder jede sonstige Verfügung über die Waren ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Vertragspartner hat easyTherm von jeder Veränderung des tatsächlichen oder rechtlichen Status der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, also z.B. von Pfändungen oder Zustandsverschlechterungen, unverzüglich zu unterrichten.
11.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten, insbesondere zur Bezahlung des Kaufpreises.
11.4 Macht easyTherm seinen Eigentumsvorbehalt geltend, ist der Vertragspartner unverzüglich zur Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. easyTherm ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit selbst zurückzuholen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner für die Dauer des Besitzes der Ware eine angemessene Vergütung zu bezahlen sowie die Wertminderung, zumindest aber 25% des Wertes der Ware zusätzlich zu ersetzen.
Nachstehende Bestimmung gilt nur für Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern, die Unternehmer sind.
11.5 Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Weiterveräußerung und/oder ähnlichem der Waren an einen Dritten, tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber alle daraus entstehenden Ansprüche gegen diesen bis zur Höhe einer allfällig aushaftenden Forderung an easyTherm ab und verpflichtet sich alle zur Abtretung erforderlichen Schritte unverzüglich zu setzen, wie z.B. Eintragung in den Büchern, insbesondere OP-Listen, Verständigung des Schuldners, etc. Der Vertragspartner ist verpflichtet und easyTherm berechtigt, den Dritten von der Abtretung zu verständigen. Der Vertragspartner hat easyTherm unverzüglich eine Kopie dieser Verständigung zukommen zu lassen.
11.6 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

12. Rügepflicht

Der Vertragspartner ist verpflichtet, Waren und Leistungen unverzüglich mit Gefahrenübergang bzw. Leistungserbringung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Mängel gegenüber easyTherm unverzüglich schriftlich und spezifiziert zu rügen. Diese Regelung gilt ab Kenntnis von versteckten Mängeln auch für diese. Handelt es sich beim Vertragspartner um einen Unternehmer, berechtigt die Erhebung einer Mängelrüge den Vertragspartner nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Zahlungen. Erfolgt eine Inbetriebnahme von Waren durch easyTherm oder durch autorisierte Dritte, hat der Vertragspartner seine Rüge bei der Inbetriebnahme zu erheben. Rügt der Vertragspartner nicht (rechtzeitig), verliert er sämtliche Ansprüche.

13. Gewährleistung/Garantie

13.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte und Gewährleistungsfristen. Mängelbehebungen außerhalb der Gewährleistungsfrist entfalten keinerlei Wirkungen.
13.2 Verbraucher werden gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
13.3 easyTherm leistet nur für Eigenschaften Gewähr, welche easyTherm dem Vertragspartner ausdrücklich zugesagt hat. So ist z.B. jegliche Haftung oder Gewähr für Kompatibilität von Waren mit anderen Produkten, Systemen, Anlagen oder Teilen davon, sowie die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck ausgeschlossen.
13.4 easyTherm ist berechtigt, die Art der Gewährleistung selbst zu bestimmen. Ersatzvornahmen sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von easyTherm ausgeschlossen.
13.5 Voraussetzung für Gewährleistungs- bzw. allfällige Garantieansprüche des Vertragspartners ist, dass die Waren ordnungs- und bestimmungsgemäß laut der jeweiligen Betriebsanleitung in Betrieb gesetzt wurden. Eine Gewährleistung für Tätigkeiten Dritter, z.B. Installateur und/oder Elektriker etc., ist ausgeschlossen.
13.6 Die Gewährleistung und allfällige Garantie erlischt, sobald der Vertragspartner es unterlässt, die in der Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist allfällig notwendigen Instandsetzungen und Wartungen der Ware durchführen zu lassen.
13.7 Keine Gewährleistung und Garantie besteht u.a. für Verschleißteile, bei höherer Gewalt, Einwirkung von Feuchtigkeit, übermäßiger Verschmutzung, Feuer, mangelhafter Ventilation, Spannungsschwankungen von mehr als +/-10 %, sowie bei elektrischen bzw. elektromagnetischen Einflüssen und anderen äußeren Einwirkungen.
13.8 Bei Verbesserung oder Austausch beginnt die Gewährleistungsfrist nicht von neuem zu laufen.
13.9 Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte sind zu den üblichen Geschäftszeiten zugänglich zu halten, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners vorliegt.
13.10 Bei Übernahme von Reparaturaufträgen und/oder bei der Durchführung von Arbeiten an gebrauchten Anlagen und/oder Anlagen anderer Hersteller übernimmt easyTherm weder Haftung noch Gewährleistung mit Ausnahme allfälliger von easyTherm im Rahmen dieser Arbeiten verbauter (neuer) Waren an diesen Anlagen.
13.11 Werden Waren von easyTherm aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Vertragspartners hergestellt, ist easyTherm grundsätzlich nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Spezifikationen zu überprüfen. Die Haftung und Gewährleistung von easyTherm erstreckt sich nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion und sonstigen Angaben des Vertragspartners, sondern nur darauf, dass die Waren entsprechend diesen Angaben hergestellt wurden.
13.12 Jedwede nicht von easyTherm autorisierte Modifikation von Waren, bzw. Betrieb von Waren gemeinsam mit anderen Geräten und/oder Zubehör, dessen Kompatibilität nicht ausdrücklich von easyTherm zugesagt wurde, bzw. nicht ordnungsgemäße(r) Bedienung und /oder Gebrauch von mehr als 1500 Volllaststunden pro Jahr oder die Verwendung der gelieferten Produkte für gewerbliche Zwecke (mit Ausnahme der weiter unten angeführten Bedingung) führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die Vertragsbeziehung zu Unternehmern:

13.13 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, die Verjährung 3 Monate.
13.14 Gewähr wird nur geleistet, wenn eine bis zum Ablaufzeitpunkt der Verjährung der Gewährleistungsfrist notwendige Instandsetzung und/oder Revision der Waren durch easyTherm oder durch eine von easyTherm zugelassenen Person erfolgte. Die Gewährleistung erlischt, sobald der Auftraggeber und/oder fremdes Personal Instandsetzung und/oder Revision der Waren besorgen.
13.15 Im Falle der teilweisen Lieferung von Waren und/oder Erbringung von Leistungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Durchführung und/oder Erbringung der jeweiligen (Teil-) Lieferung und /oder (Teil-) Leistung zu laufen.
13.16 Um Gewährleistung beanspruchen zu können, hat der Vertragspartner easyTherm gegenüber alle Erleichterungen zur Feststellung und Behebung derselben zu gewähren. Die ersetzten Teile oder Anlagen gehen in das Eigentum von easyTherm über. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
13.17 easyTherm kann sich mangelhafte Waren oder Teile davon zur Verbesserung in jedem Fall zusenden lassen.
13.18 Die Gewährleistung auf Grundlage von § 922 Abs. 1, zweiter Satz, zweiter Halbsatz ABGB (Beschreibung, Probe, Muster), § 922 Abs. 2 ABGB und § 933b Abs. 1 ABGB ist ausgeschlossen. Wird eine Musterlieferung vereinbart, so geschieht diese von easyTherm unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistung und Haftung.

14. Haftung

14.1 easyTherm haftet ohne Beschränkung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung von easyTherm zurückzuführen sind. Vertragliche Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.2 Im Haftungsfalle kann nur Geldersatz verlangt werden, wobei die Haftung auf die Höhe des Nettowarenwertes, allerdings höchstens mit einem Maximalbetrag von Euro 5.000,00 begrenzt ist.
14.3 Der Ersatz von Mangelfolgeschäden durch easyTherm ist ausgeschlossen.
Folgendes gilt zusätzlich ergänzend und/oder abweichend von dem Vorgenannten nur für die Vertragsbeziehung zu Unternehmern: 14.4 Vertragliche Schadenersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz und krass-grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Folgeschäden und/oder Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen. Die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausgeschlossen.
14.5 Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Mängeln an Lieferungen und/oder Leistungen müssen – sollte der Mangel durch easyTherm nicht ausdrücklich anerkannt werden – innerhalb von 6 Monaten nach deren objektiven Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind die Ansprüche erlöschen.
14.6 Der Vertragspartner hält easyTherm in all jenen Fällen schadlos, in welchen easyTherm durch ein Verhalten des Vertragspartners durch einen Dritten in Anspruch genommen wird. Der Vertragspartner hat auch jede Folge einer Verletzung seiner Pflichten zur Gänze selbst zu tragen.

15. Aufrechnung/Zurückbehaltung/Anfechtung

15.1 Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich darauf, eigene Forderungen, aus welchem Titel und Rechtsverhältnis auch immer, gegen Ansprüche von easyTherm aufzurechnen oder geschuldete Leistungen, aus welchem Grunde auch immer zurückzuhalten oder zu mindern.
15.2 Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er nur gegen eine im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehenden Forderung, gegen eine vom Auftragnehmer anerkannte Forderung sowie gegen eine gerichtlich festgestellte Forderung aufrechnen.
15.3 Der Vertragspartner, sofern er Unternehmer ist und easyTherm verzichten, soweit nach zwingendem Recht zulässig, darauf, ihr Vertragsverhältnis zwecks Anpassung und/oder Aufhebung anzufechten und/oder geltend zu machen, dieses sei nicht gültig zustande gekommen und/oder nichtig.

16. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform sowie der Unterfertigung durch diese. Dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen von der Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dem Schriftformerfordernis genügen auch E-Mail und /oder Fax.

17. Datenschutz/Geheimhaltung

17.1 easyTherm ist berechtigt, personenbezogene Daten des Vertragspartners zu speichern und in jedweder Form in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwenden.
17.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich zu absoluter Geheimhaltung hinsichtlich sämtlicher Informationen, welche ihm vor bzw. im Zuge der Vertragsabwicklung über easyTherm bzw. deren Geschäftspartner zur Kenntnis gelangen.

18. Gerichtsstand/Rechtswahl

18.1 Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens und/oder seiner Vor- und Nachwirkungen werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am Sitz von easyTherm bzw. nach Wahl von easyTherm auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Vertragspartner seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
18.2 Hat der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der EU, werden Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und easyTherm nach den Wiener Regeln von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichter(n) endgültig entschieden. Ort des Schiedsgerichts ist Wien. Schiedssprache ist Deutsch.
18.3 Ist der Vertragspartner Verbraucher, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Vertragspartners. Dies gilt bei Verbrauchern nur soweit, solange hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
18.4 Sämtliche Verträge zwischen easyTherm und dem Vertragspartner unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.

19. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam und/oder undurchführbar sein, oder eine Lücke offenkundig werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die ungültige und/oder undurchführbare(n) Bestimmung(en) und/oder eine Vervollständigung einer Lücke erfolgt automatisch im rechtlich zulässigen Ausmaß, sodass diese Bestimmungen und/oder Lücken so ausgefüllt werden, wie es der Absicht der Vertragsparteien am besten entspricht.

© easyTherm, gültig ab September 2020, Satz- und Druckfehler vorbehalten!